Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Auskünfte Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten.
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Weitergabe an Dritte:
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und Mail-Adresse nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. dass mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).
Versand in der EU:
Der Versand innerhalb der Europäischen Union läuft folgendermaßen ab! Nach Fertigstellung der Waffe erhalten Sie von uns eine Proforma Meldung einer Kategorie „C“ Waffe. Mit dieser Meldung bekommen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde eine schriftliche Erklärung zur Verbringung einer Jagdwaffe aus Österreich in Ihr Land. Diese Meldung übersenden Sie uns bitte im Original nach Salzburg! Wir beantragen nun die Ausfuhr für diese Waffe bei unserer Behörde. Nach Erledigung dieser Meldung (Dauer ca. 1 Woche) können Sie die Waffe bei uns abholen!
Versand in Nicht EU-Länder:
Wir benötigen in Kopie einen gültigen Reisepass, eine Importlizenz, Wohnadresse, Telefonnummer, welches Sie uns als „pdf Datei“ oder per Fax zukommen lassen können. Mit diesen beiden Dokumenten beantragen wir die Ausfuhr Ihrer Waffe bei unserem Ministerium. (Dauer ca. 4 Wochen) Anschließend kann die Waffe von Ihnen abgeholt werden oder per Spedition versendet werden.
Zahlungsbedingungen:
Beim Erwerb einer Neuwaffe welche für Sie angefertigt wird, stellen wir 40 % Anzahlung in Rechnung. Nach sechs Monaten werden Ihnen weitere 30% in Rechnung gestellt! Der Rest wird bei Abholung der Waffe fällig! Beim Erwerb einer Generalüberholten Neuwaffe stellen wir 40% als Anzahlung in Rechnung. Der Rest von 60 % wird bei Abholung fällig!